Rechtliche Hinweise

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Balsan Moquette
2, Corbilly
F36330 ARTHON
Tél. : +33 2 54 29 16 00
Fax : +33 2 54 36 37 40


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Christophe POUILLE

 

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten als jedem Käufer bekannt, von ihm angenommen und einzuhalten:

1°         Bestellungen
Bestellungen kommen erst mit der Annahme durch uns zustande.
Bestellungen unterliegen uneingeschränkt und ohne Vorbehalte den vorliegenden „allgemeinen Verkaufsbedingungen“ und, welche Vorrang haben vor allen anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen im Falle einer Anfechtung durch den Kunden. Durch Annahme der Bestellung kommt die Bestellung zustande. Jeglicher Rücktritt von Seiten des Kunden aus einem anderen Grund als höherer Gewalt führt zur vollständigen Inrechnungstellung der Bestellung. Bei Spezialanfertigungen kann es zu einer in den technischen Besonderheiten begründeten Abweichung der tatsächlichen Menge zur Bestellmenge kommen. Sofern keine anderweitige Abmachung mit dem Kunden vorliegt, behält sich Balsan vor, die Lieferung in mehreren Färbebädern anzufertigen. In diesem Fall sind die spezifizierten Angaben zu den Färbebädern in den Handelsunterlagen festgehalten.

Im Rahmen einer Sonderanfertigung kann Balsan die exakte Einhaltung der bestellten Rollenlängen nicht garantieren.

Bei jeder Bestellung von Textilprodukten mit einem Nettowert unter 500 EUR wird ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 35 EUR zzgl. Steuern in Rechnung gestellt.

2°         Lieferung – Gefahrenübergang
Die Lieferbedingungen für die Waren werden bei Bestätigung der Bestellung festgelegt.
Die Waren werden jedoch auf Gefahr des Empfängers befördert, der verpflichtet ist, gegenüber dem Transportunternehmen bei der Abnahme im Fall einer Beschädigung der Ware oder von Fehlbeständen die erforderlichen Vorbehalte geltend zu machen. Ferner obliegt es dem Empfänger, die Vorbehalte (im Detail mit Auflistung der nachgewiesenen Schäden und betroffenen Mengen) aufgrund eines außergerichtlichen Schriftstücks oder per Einschreiben mit Rückschein an das Transportunternehmen binnen drei Tagen nach dem Eingang der Waren zu bestätigen. Die nach der Beendigung dieser Frist geltend gemachten Vorbehalte können nicht berücksichtigt werden.
Die vorbehaltlose Bestätigung der Lieferung durch den Kunden zieht die Rechtsvermutung der Übereinstimmung der Lieferung und den Verzicht auf etwaige Rechtsmittel des Kunden nach sich.

Im Rahmen der Lieferung frei Bestimmungsort gilt dieselbe für eine Standardlieferung an die Anschrift des Auftraggebers. Der etwaige spezifische Bedarf kann gedeckt werden und ist im Vorfeld Gegenstand einer Analyse durch unsere Transportabteilung. Er ist ggf. mit Zusatzkosten verbunden, die dem Kunden zufallen.
Vor etwaiger Rücksendung von Waren ist unsere ausdrückliche Zustimmung einzuholen.
Die Rücknahme der Waren ist ausschließlich in vollständigen Paletten oder ganzen Rollen möglich. Ein  

Abschlag von 30 % auf den Nettopreis der Ware wird gewährt, zu dem die Transportkosten für Hin- und Rücksendung hinzukommen.

3°         Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferfristen sind nicht verbindlich.

Eine eventuelle Verzögerung gibt dem Kunden in keinem Falle das Recht auf eine Auflösung des Kaufvertrags oder auf Nichtannahme der Ware.
Eine eventuelle Verzögerung, die nicht vorsätzlich von uns herbeigeführt wurde, begründet keinen
Schadenersatzanspruch.

Im Falle einer vom Käufer erbetenen Verzögerung der Lieferung, die einen Monat überschreitet, kann bei einer Preisänderung der Verkaufspreis angepasst werden, und es können monatlich Lagerkosten in Höhe von 5 % der Kaufsumme anfallen.

4°         Höhere Gewalt
Nichterfüllung oder Verzögerung der Lieferung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt (Streik, Brand, Überschwemmung, Unfall usw.), das die Erfüllung der Lieferung verhindert, führt automatisch zu einer Auflösung des Kaufvertrags ohne Schadenersatzansprüche.

5°         Verlegungs- und Pflegebedingungen
Die Bedingungen für Verlegung und Pflege unserer Produkte sind entscheidend für die Bewahrung des guten Erscheinungsbildes unserer Bodenbeläge und für die Behandlung von Beanstandungen. Die Montagebedingungen müssen der NF DTU 53-12 gerecht werden und die Instandhaltung erfolgt gemäß unseren Empfehlungen.

Diese Informationen werden auf einfache Anfrage hin zur Verfügung gestellt und stehen auf unserer Internetseite. Sie müssen dem Endnutzer durch den BALSAN-Kunden unter seiner Verantwortung mitgeteilt werden.
Die Nichteinhaltung der Verlegungs- und Pflegebedingungen entbindet BALSAN von seiner Haftung.

6°         Reklamationen
Durch eine veränderte Strichrichtung des Samts können optische Erscheinungen wahrgenommen werden, welche auf ein zufälliges natürliches Verhalten zurückzuführen sind. Sie stellen weder einen das Produkt beeinträchtigenden Mangel noch einen Grund für die Auflösung des Kaufvertrags dar, da sie weder die Lebensdauer noch die eigentlichen und funktionalen Eigenschaften des Teppichbodens beeinflussen und ihn somit nicht ungeeignet für seinen Zweck machen.

Es obliegt dem Kunden, die Konformität des erhaltenen Produkts (Referenz, Farbe, Menge, Abmessungen) zu überprüfen. Die Verwendung eines nicht konformen Produkts gibt keinen Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung.
Im Falle eines sichtbaren Mangels am Produkt vor dem Verlegen oder währenddessen muss der Balsan-Kundendienst unverzüglich und vor dem Zuschneiden und Verkleben in Kenntnis gesetzt werden. Andernfalls sind Reklamationen unzulässig.
Zudem sind Reklamationen in folgenden Fällen unzulässig:

  • Beschädigungen durch Unfälle, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Fahrlässigkeit
  • während des Transports, Lagerzeit, Handhabung vor und nach dem Verlegen (sämtliche Unfälle, für die Dritte haftbar sind);
  • schlechte Nutzungsbedingungen, insbesondere Verlegen auf Böden mit Fußbodenheizung, deren Temperatur über 40° liegt, und Nutzung im Freien;
  • Schädigungen durch schleifende oder schneidende Objekte, chemische Oxidationsmittel,
  • Färbemittel oder Verbrennungen;
  • Schattierungseffekte (shading), die bei allen Samt-Teppichböden auftreten;
  • jegliche Beschädigungen aufgrund von mangelnder Ebenheit der Böden, fehlerhaftem Verlegen, ortsfremden Objekten oder Stoffen, nicht geschützten oder für den Belag ungeeigneten Möbeln oder Materialien, fehlender oder der Nutzung unangemessener Pflege;
  • die Nichteinhaltung unserer Verlege- und Wartungsbedingungen (erhältlich auf Anfrage oder über unsere Website) ;
  • Abweichungen bei Gewicht oder Anzahl der Teppichrollen, das/die die gesamte Bestellmenge ausmacht;
  • Verfärbungen infolge beabsichtigten oder unbeabsichtigten Kontakts des Teppichbodens mit chemischen Produkten, die nicht unseren Pflegehinweisen entsprechen;
  • Geruchsbildungen beim Klebevorgang, wenn die verwendeten Produkte nicht unseren Hinweisen zum Verlegen entsprechen;
  • Beschädigungen aufgrund von Unvereinbarkeit zwischen den Nutzungseigenschaften des
  • Teppichs und den Bedingungen am Verlegungsort des Teppichs;
  • die Mischung verschiedener Chargen ohne vorherige Zustimmung von Balsan.
  • die Markierung der ersten Wicklungsrunde ist ein normales Phänomen, das den Faden verdichtet und durch Befeuchten des Bereichs mit Dampf oder Wasser umkehrbar ist (vgl. Technisches Heft von Balsan).

7°         Preise
Unsere Preise gelten bis zum Liefertermin, auf den mit der Eingangsbestätigung der Bestellung verwiesen wird, als verbindlich und unveränderlich.

Unsere Preise können Gegenstand von Schwankungen sein, sofern die Lieferfrist vom Kunden um mehr als 30 Tage verschoben wird, wobei die in Rechnung gestellten Preise den am Tag der Lieferung geltenden Preisbedingungen entsprechen können.

BALSAN behält sich im Fall eines drastischen Anstiegs unserer Kosten (Rohstoffe, Energie, Transport, Wechselkurs, …) und gemäß „der Unvorhersehbarkeit im Sinne von § 1195 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs“ das Recht vor, ihre Abgabepreise ohne die Einhaltung besonderer Fristen zu berichtigen.

Gemäß den Bestimmungen nach Artikel R. 541-119 des Dekrets Nr. 2021-1941 vom 31. Dezember 2021 über die erweiterte Haftung der Produzenten für Produkte und Baustoffe im Bausektor wird der Anteil der Einzelkosten, die von Balsan für das Abfallmanagement übernommen werden, auf den Käufer umgelegt, ohne dass die Möglichkeit eines Abzugs gegeben ist.

8°           Zahlungsbedingungen
Eine vollständige skontofreie Zahlung wird zum Zeitpunkt der Bestellung von sämtlichen Kunden, die nicht von einer Kreditversicherung gedeckt sind, sowie von sämtlichen Kunden, deren Zahlungsfähigkeit unseren Kriterien nicht gerecht wird, gefordert.

Alle übrigen Bestellungen sind skontofrei spätestens 30 Tage nach dem Fakturierungsdatum zu begleichen.

9°         Zahlungsausfall
Der etwaige Zahlungsverzug ist für uns mit der Möglichkeit verbunden, die Ausführung der lfd. Bestellungen und Lieferungen von Rechts wegen auszusetzen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen geltend zu machen.

Im Fall des Zahlungsausfalls ist der Kunde zur Zahlung einer Verzugsstrafe gleich dem Zinssatz der EZB zzgl. 10 Prozentpunkte sowie zur Zahlung einer Pauschalentschädigung für die Beitreibungsgebühren in Höhe von 40 Euro verpflichtet (Artikel L 441-6 und D441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs).

Neben der Verzugsstrafe kann eine Pauschalentschädigung von 15% des unbezahlten Betrags zzgl. MwSt. im Rahmen der Vertragsstrafenklausel geltend gemacht werden.

Die Rücksendung eines unbezahlten Wechsels zieht den Rechtsverfall der Gesamtheit aller offenen Forderungen nach sich, ohne dass im Vorfeld die Zusendung einer Mahnung erforderlich ist.

10°      Verschlechterung der Kundensituation

Wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers sich verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, auch wenn eine Bestellung schon teilweise verschickt wurde, vom Käufer Garantien zu verlangen, die uns zur ordnungsgemäßen Begleichung der eingegangenen Verbindlichkeiten angemessen scheinen. Bei Nichterfüllung der Garantien behalten wir uns das Recht vor, das Geschäft automatisch ganz oder teilweise zu annullieren.

11°      Auflösungsklausel – Automatische Auflösung
Bei Nichtzahlung des Preises durch den Kunden zum vereinbaren Fälligkeitsdatum oder innerhalb von acht Tagen nach einer ersten Zahlungsaufforderung, der nicht Folge geleistet wird, wird der Verkauf automatisch annulliert, außer im Fall einer anderslautenden Entscheidung durch Balsan.
Diese Bestimmung gilt immer dann, wenn Balsan es entscheidet, unbeschadet des Wirkung des
Eigentumsvorbehalts, ebenso unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der sofortigen Fälligkeit, dem Anspruch auf vertraglichen Schadenersatz und auf Zahlung von Verzugszinsen, sowie unabhängig von den juristischen und finanziellen Konsequenzen einer Strafverfolgung.

12°      Gewerbliches Eigentum
Alle Zeichnungen, Modelle und Markenzeichen von Balsan sind alleiniges Eigentum von Balsan.
Infolgedessen ist die Vervielfältigung oder Nutzung ohne vorheriges Einverständnis von Teilen der Modelle oder Marken oder ihrer Gesamtheit streng verboten. Sonderanfertigungen unterliegen einer besonderen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

13°      Klausel betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden von uns verarbeitet, um den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen zu können.

Der Abnehmer und BALSAN sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, welche im Hinblick auf die Erfüllung des Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist. Es obliegt dem Abnehmer, seine Arbeitnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dritten wie BALSAN verarbeitet werden können. Jede von BALSAN vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der „Datenschutzerklärung von BALSAN“ und der DSGVO. Wenn Sie mehr über den Zweck und die Art der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von dem Abnehmer zurechenbaren betroffenen Personen erfahren möchten, können Sie unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website einsehen.

14°      Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitfälle bezüglich des vorliegenden Vertrags oder seiner Folgen ist ausschließlich das für unseren Firmensitz zuständige Tribunal de Commerce (Handelsgericht).

Dieser ausdrücklich festgelegte Gerichtsstand gilt ebenfalls für den Fall mehrerer Beklagter und für alle Klagen, auch Zwischenklagen, Einlassungsklagen oder Heranziehung zum Verfahren.

15°      Sprache

Im Fall von Abweichungen zwischen der französischen Fassung und aller sonstigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die französische Fassung vorrangig.

VORBEHALT DES EIGENTUMSRECHTS
Der Eigentumsübergang der verkauften Ware ist ausdrücklich von der vollständigen Zahlung des Preises abhängig, ungeachtet der Tatsache, dass die Verkäufe „ab Werk“ erfolgen.
Wir behalten uns folglich das Recht vor, wann immer nötig die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Eigentumsvorbehalts zugunsten des Verkäufers geltend zu machen.

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die Informationen zu Verlegung und Pflege sind ebenfalls in sieben Sprachen auf unserer Website einzusehen: www.balsan.com.